Private Haftpflichtversicherung für Wohnungsmieter

Wer einen Schaden schuldhaft verursacht hat, haftet einem Dritten gegenüber nach den gesetzlichen Bestimmungen unbegrenzt mit seinem ganzen Vermögen. Deshalb gehört es zu den wichtigsten privaten Absicherungen eine Haftpflichtversicherung für sich und seine Familie abzuschließen.

Die private Haftpflichtversicherung gewährt dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für den Fall, dass er wegen eines eingetretenen Schadenereignisses, das einen Personen- oder Sachschaden zur Folge hat von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird. Die Haftpflichtversicherung prüft die Haftungsfrage, leistet Ersatz für berechtigte Ansprüche und wehrt gegebenenfalls unbegründete Ansprüche ab ( passiver Rechtsschutz ).


Hierunter fallen auch Wasserschäden, welche durch Wohnungsmieter verursacht werden. Häufige Fälle sind Wasserschäden aufgrund geplatzter Waschmaschinenschläuche oder defekter Anschlüsse. Ein Verschulden des Wohnungsmieters ist vor allem dann anzunehmen, wenn die Waschmaschine während einer nicht nur kurzen Abwesenheit oder nachts ohne Aufsicht in Betrieb genommen wird oder bekannte technische Störungen nicht behoben werden. Beim Wasseraustritt aus Waschmaschinen, welche sich in der Wohnung befinden, sind die Folgeschäden erfahrungsgemäß von größerem Ausmaß. Umfangreiche Trocknungs- und Instandsetzungsarbeiten sind die Folge. Zudem sind auch die darunter liegenden Wohnungen hiervon zumeist betroffen.

Aufgrund dessen besteht ein berechtigtes Interesse des Vermieters am Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung seitens des Mieters. Dies gilt umso mehr als der Vermieter das Aufstellen von Waschmaschinen in der Wohnung erlaubt. Bei leichter Fahrlässigkeit erfolgt entsprechend den Grundsätzen der Doppelversicherung nach  § 59 Abs. 1 VVG ein anteiliger Ausgleich zwischen dem Leitungswasser-versicherer und dem Haftpflichtversicherer. Bei grober Fahrlässigkeit ist jedoch ein Regress gegen den Verursacher möglich.

Um die finanzielle Folgen eines selbst verursachten Wasserschadens verlässlich abzusichern ist neben der Leitungswasserversicherung, welche von der Gartenstadt Karlsruhe eG unterhalten wird, zusätzlich eine private Haftpflichtversicherung der Wohnungsmieter erforderlich.
Bitte achten Sie auf eine ausreichende Deckungssumme. Ein Selbstbehalt sollte nicht vereinbart werden. Bei Familien mit Kindern sollte zusätzlich auch der Deckungseinschluss deliktunfähiger Kinder vereinbart werden.